Gastangler - Regelung

Der ASV Ulmtal e.V. Greifenstein bietet seinen aktiven Mitgliedern die Möglichkeit, befreundete Personen zum Angeln an allen Vereinsgewässern einzuladen. Die folgenden Punkte regeln unser Gastangler-Angebot und sind in vollem Umfang verbindlich.

Wenn´s online nicht machbar ist!
Alternativ zum Gastangler Online-Formular kann auch ein Formular im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.
 
In Ausnahmefällen kann auch ein Papierformular beim 1. Vorsitzenden bestellt und dort abgeholt werden.

  • Aktive ASV-Mitglieder können einmal im Jahr einen Gast zum Angeln an die Gewässer des ASV Ulmtal einladen. 
 
  • Passive Mitglieder des ASV Ulmtal dürfen die Vereinsgewässer nicht als Gäste von aktiven Mitgliedern befischen. 
 
  • Erwachsene Gastangler müssen einen gültigen Jahresfischereischein besitzen, dies ist vom gastgebenden Mitglied zu kontrollieren. 
 
  • Gastangler dürfen die Vereinsgewässer nur in Begleitung des gastgebenden Mitglieds befischen. Unter "Begleitung" ist der Aufenthalt in Ruf- und Sichtweite zueinander zu verstehen. 
 
  • Für Gastangler gelten die jeweils gültigen vereinsinternen Regeln zum Befischen der Vereinsgewässer gemäß der gültigen Gewässerordnung. Verstöße eines Gastanglers gegen die vereinsinternen Regeln sind vom gastgebenden Mitglied gegenüber dem ASV Ulmtal in aller Konsequenz zu verantworten. 
 
  • Die Angelerlaubnis für den Gastangler ist auf max. 2 aufeinander folgende Tage im Jahr begrenzt. 
 
  • Für den Gastangler gilt eine Fangbegrenzung von insgesamt drei Fischen gemäß den Bestimmungen der gültigen Gewässerordnung, Fänge sind in das Onlineformular einzutragen. Der Fang wird nicht auf das Kontingent des gastgebenden Mitglieds angerechnet.  
 
  • Die Gastangler-Online-Fangkarte ist vollständig und korrekt auszufüllen und spätestens innerhalb von 5 Tagen nach dem Gastangeltermin online zu senden. Dies gilt auch für den Fall das kein Fangergebnis erzielt wurde. Falsche Angaben oder eine nicht fristgerechte Meldung haben automatisch zur Konsequenz, dass für das aktive Mitglied für das Folgejahr die Berechtigung für das Gastangeln ausgesetzt ist.